Testament

Wer weiß schon wie lange er leben und wie viel von seinem Vermögen er im Alter noch benötigen wird? Gut und notwendig ist es da vorsichtig mit seinem Geld zu haushalten und kein Geld zu spenden, auf das man vielleicht selbst noch einmal zurück greifen möchte oder muss… Will man trotzdem einen gemeinnützigen Zweck unterstützen, ist eine testamentarische Verfügung zugunsten eines Vereines sinnvoll. Sie greift erst dann, wenn man selbst das Geld nicht mehr braucht und umfasst nur die Summe, die man verfügt hat oder die übrig bleibt. Gemeinnützige Vereine sind von der Erbschaftssteuer befreit, das Geld kommt also ungeschmälert dort an, wo der Erblasser es sich gewünscht hat.
Wenn es darum geht über den Tod hinaus sein geliebtes Haustier oder seine Schützlinge abzusichern, bieten wir individuell gestaltete Vorsorgevereinbarungen an (s. unser Projekt Vorsorgevereinbarungen).
Auch wenn Sie unseren Verein ohne eine solche Vereinbarung in ihrem Testament zu bedenken möchten, beraten wir Sie gerne und gewissenhaft, wie Sie Ihren letzten Willen sicher, rechtsgültig und unanfechtbar verfassen können.